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Kurzzeitpflege bei der Caritas SBK
Unter der Kurzzeitpflege versteht man einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung. Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden, bietet sich die Kurzzeitpflege an: Das Wohnen im Heim für einige Wochen. Die Pflegeversicherung zahlt für bis zu acht Wochen im Jahr einen Zuschuss. Nach einer Krankheit oder einem Unfall können auch Personen ohne Pflegegrad die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dann zahlt die Krankenkasse.
Wenn eine Versorgung bei Ihnen Zuhause, für einen begrenzten Zeitraum nicht sichergestellt werden kann, dann sind Sie bei uns herzlich willkommen. Wir bieten Ihnen für kurze Zeiträume eine sichere und geborgene Wohnatmosphäre. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Abwicklung der Formalitäten, die für die Aufnahme in der Kurzzeitpflege erforderlich sind und beraten Sie zu den Finanzierungsmöglichkeiten.